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Die Gesamtanlage liegt im südöstlichen Bereich des nahezu viereckigen alten Ortskerns. Die Obergasse ist eine der rechtwinklig auf die nordsüdliche Ortsdurchfahrt - Fahrgasse, Frankfurter Straße - treffenden Quergassen, die den Altstadtgrundriss charakterisieren. Sie verläuft in leichtem Anstieg parallel zum ehemals befestigten Ortsrand, der in den südlichen Parzellengrenzen erkennbar ist.
In der Obergasse sind - wie auch in der Fahrgasse - Höfe eines stattlicheren Typs angesiedelt, in der Regel Hakenhöfe mit zum Teil erhaltenen Scheunen und giebelständigen Fachwerkwohnhäusern. Eine ältere Gruppe mit Zierfachwerk (Nr. 15, 16, 17) ist der Entstehungszeit um 1700 zuzuordnen, eine jüngere Hausform des konstruktiven Typs mit Krüppelwalm und geradem, gitterartigem Fachwerk (Nr. 9, 19, 32) wurde um 1800 erbaut. Eine Ausnahme bildet das traufständige Doppelhaus 11/13. Bemerkenswert der Ladenanbau von Nr. 19 als Beispiel für den Einzug städtischer Bauformen in den dörflichen Bereich zu Beginn des 20. Jhs. Ein einfacher Brunnen mit gemauerter Brüstung an der Einmündung Hügelgasse in jüngster Zeit wiedererrichtet.
Der Straßenraum ist von der Reihe meist wohlerhaltener Fachwerkbauten geprägt, die überwiegend die Qualität von Einzeldenkmälern besitzen; weitere Bauten sind zwar stellenweise modern verändert, tragen jedoch durch erhaltene Fachwerkfragmente zur Gesamtwirkung bei.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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