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Zwei Steinkreuze aus Rotliegendem, fast bis zu den Kreuzarmen eingemauert. Eines kleiner und stark angewittert, mit Resten einer eingerillten Darstellung. Sühnekreuze des 13.-16. Jhs., seltene mittelalterliche Rechtsdenkmäler. Die Bachgasse, eine alte Straßenführung, ist wahrscheinlich der ursprüngliche Standort. Ein früherer Steinblock zwischen den Kreuzen nicht mehr vorhanden. Kulturdenkmale aus wissenschaftlichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |