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Giebelständiges Wohnhaus von gedrungenen Proportionen, Fachwerk freigelegt; bis auf das Erdgeschoss intakte kleine Fenster. Analog zu umgebenden Bauten Nr. 11 und 15 gutes Zierfachwerk des 18. Jhs. Das Haus ist wichtiger Bestandteil des malerischen, durch den offenen Bachlauf mit alter Sandsteineinfassung geprägten Ensembles und ist aus städtebaulichen und (bau-)künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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