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Wohnhaus, Kopfbau in exportierter Lage in Straßengabelung, mit den Häusern Bachgasse 7 und 11 die Bachgassen-Situation beherrschend. Wie bei Nr. 11 starke Eckpfosten und Häufung von Andreaskreuzen, hier jedoch nur in der Giebelzone, betonter stehender Dachstuhl. Erdgeschoss massiv. Entstehung in der 1. Hälfte bis Mitte des 18. Jhs. Aus städtebaulichen und (bau-)künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |