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Ruine des Rundturmes und Reste der Wehrmauer mit Pforte, mit der Ortsbefestigung wohl kurz vor 1336 unter Falkensteiner Herrschaft errichtet. Das spitzbogige "Weihertürchen", früher Eingangstür der alten Jakobskirche, wurde 1905 in die Mauer eingesetzt. Daneben die Öffnung für den mit Sandsteinplatten eingefassten Bachlauf. Wichtig der ungestörte Übergang von der Altstadt zur "Heege". Ein weiterer Rest der Wehrmauer auf dem Grundstück Frankfurter Straße 20 erhalten. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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