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Breitgelagerter traufständiger Hof mit überbauter Hofeinfahrt und weitem Geschossüberstand, durch Lage und Dimensionierung von starker Wirkung für das Bild der Fahrgasse. Ältestes Gebäude der Fahrgasse, um 1660 erbaut. Qualitätvolles barockes Fachwerk. Hier ungewöhnlicher Hoftyp. Scheuneninschrift: DIESE SCHEUER HAT ERBAUT GEORG PHILIPP HERTH UND MARIA CATHARINA HERTIN 1819. Aufgrund seiner Lage und des Alters als Kulturdenkmal aus städtebaulichen, wissenschaftlichen, geschichtlichen und (bau-)künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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