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Wohlproportioniertes giebelständiges Fachwerkhaus in ortsbildprägender Position an der Einmündung der Vierhäusergasse. Regelmäßige Fachwerkausbildung mit symmetrisch verteilten Streben und Brüstungsstreben, abgerundeten Füllhölzern zwischen den Balkenköpfen, stehendem Stuhl und Krüppelwalm, erbaut in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Wie Fahrgasse 5 ehemals Ölmühle. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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