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An der Kreuzung Fahrgasse/Ober- und Wassergasse traufständiger Bau, die nördliche Giebelfassade weithin wirkungsvoller Blickfang in der Fahrgasse. Massiv erneuertes Erdgeschoss. Im Obergeschoss reiches barockes Fachwerk mit differenzierten Zierformen: Feuerböcke und genaste S-Streben als Brüstungsornamente, Andreaskreuz, geschwungene Eckstreben mit Fuß- und Kopfgegenstreben. Erbaut zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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