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Sachgesamtheit aus traufständigem Wohnhaus, parallel angelegtem Stall- und Scheunenbau aus Bruchstein, gepflastertem Hof, Umfassungsmauer mit Sandsteinpfosten. Das Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach, vollständig holzverschindelt, klassizistische Fassadengliederung mit Mitteleingang; Details wie Fenster, Tür, Beschläge original erhalten. Ehemaliges Rentamt, erbaut um 1800, wegen seiner Vollständigkeit beispielhaft für die Bauweise der Epoche und daher aus künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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