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Traufständiges Doppelwohnhaus, hier seltener Bautyp. Qualitätvolles Fachwerk mit Negativrauten als Brüstungszier, Eckstreben mit Fußbändern, profilierte Schwelle. Im Schlussstein eines ehemaligen Kellereingangs Datum 1709, in einem Seitengebäude vermauerter Ofenfußstein mit Jahreszahl 1711. Im Sturzbalken der Scheune Inschrift „DIESE SCHEUER HAT ERBAUT JOHAN CONRAT WERNER IM JAHR 1809". Das Erdgeschoss von Obergasse 13 durch Ladeneinbau beeinträchtigt. Als Bestandteil der historischen Bebauung innerhalb der Stadtbefestigung aus ortsgeschichtlichen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |