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Giebelständiges Wohnhaus mit Zierfachwerk an der Straßenseite: genaste S-Streben, Feuerböcke, durchkreuzte Raute und Andreaskreuz, außerdem kräftige Eckpfosten und eine stark ausgebildete und profilierte Schwellenzone. Damit entspricht der Bau den gegenüber liegenden Häusern 15 und 17, das Erbauungsdatum liegt um oder kurz nach 1700. Wichtiger Bestandteil der Nordzeile der Obergasse. Als Bestandteil der historischen Bebauung innerhalb der Stadtbefestigung aus ortsgeschichtlichen, baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |