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Fachwerkhaus mit auffälligen barocken Zierformen und bis auf die traufseitige Erdgeschosswand intaktem Gefüge. Im Giebel reiche Ornamentik aus beschnitzten Feuerböcken und genasten S-Streben; starke Eckpfosten mit Tauschnitzerei und geschwungene Streben. Im Inneren früher eine Lehmstuckdecke. Entstehungszeit des für die Obergasse bedeutenden Hauses um 1700. Als Bestandteil der historischen Bebauung innerhalb der Stadtbefestigung aus ortsgeschichtlichen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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