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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des konstruktiven Typs in handwerklich qualitätvoller Ausführung, vergleichbar dem ebenfalls um 1800 entstandenen Haus Obergasse 9. Schleppgauben und Fenster der Giebelzone neu, im Rähm Inschrift: "DIESES HAUS HAT ERBAUT JOSEPH DRÖLL 1811". Der reizvolle Ladenanbau des frühen 20. Jhs. mit Backsteinfassade, früher eine straßenbildprägende Einheit gegenüber der Einmündung der Borngasse, mittlerweile abgebrochen. Als Bestandteil der historischen Bebauung innerhalb der Stadtbefestigung aus ortsgeschichtlichen, baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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