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Schmales, langgestrecktes Wohnhaus des konstruktiven Typs um 1800, schmuckloses Fachwerk ohne Geschossvorsprünge mit sichtbarer Balkenlage; im rückwärtigen Bereich teilweise massiv ersetzt. Durch die in den Straßenraum gerückte Position in der leichten Biegung der Obergasse auffällige Giebelfassade im Straßenbild, Zweiergruppe mit dem ähnlichen, etwas früheren Nachbarhaus 27. Als Bestandteil der historischen Bebauung innerhalb der Stadtbefestigung aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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