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Großformatiges Wohnhaus des konstruktiven Typs kurz vor 1800 mit charakteristischem kleinteiligem Fachwerk, bis auf die Eckstreben in rechtwinkligem Raster; geringer Geschossüberstand, giebelseitig Füllhölzer. Im Türsturz Inschrift "DIESES HAUS HAT ERBAUT JOHANN VALENTIN KÜSTER IM JAHR 17.."; Scheune mit Inschrift und Datum 1788. Als Bestandteil der historischen Bebauung innerhalb der Stadtbefestigung aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |