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Im Gefüge ungestörtes Fachwerkwohnhaus eines kleinen Hakenhofes, mit Inschrift im Türsturz: "DIESES HAUS HAT ERBAUT GEORG LANG IM JAHR 1809". Wie ähnliche Bauten in der Obergasse dem durch den Verzicht auf Schmuckelemente charakterisierten konstruktiven Typ dieser Zeit zugehörig. Innerhalb des Schulgäßchens im Scheitel der Krümmung das Straßenbild bestimmender Bau und daher aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |