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Vollständiger Rundturm mit umgebender Mauer, wie der „Stumpfe Turm" Teil der um 1333 entstandenen Ortsbefestigung. Der Turm nimmt den höchsten Punkt des früheren Berings ein. Höhe 20 m, äußerer Durchmesser 6 m, Mauerstärke 1 m; Türöffnung in 4 m Höhe, über eine Holztreppe erschlossen. Der auch als "Centturm" bezeichnete Bau war zeitweilig Ortsgefängnis. Prägender Bestandteil der Altstadtsilhouette von Nordost und daher aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |