Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Komplett erhaltener Hof des konstruktiven Typs um 1800 mit typischem geradem, schmucklosem Fachwerk, das Wohnhaus giebelständig mit Krüppelwalm. Rückwärtig anschließend Nebengebäude, im rechten Winkel dazu die Scheune mit Inschrift "DIESEN BAU HAT ERBAUT JACOB BAER IM JAHR 1810". Beispiel für den Vollerwerbshof damaliger Zeit. Als wichtiger Bestandteil der historischen Bebauung der Wassergasse innerhalb der Stadtbefestigung aus ortsgeschichtlichen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |