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Das Gebäude bildet mit dem gegenüber liegenden Haus Nr. 14 den Abschluss einer Reihe von Fachwerkbauten in der Wassergasse. Das Giebelfachwerk schlicht, um 1800 erneuert. In der früher entstandenen hofseitigen Traufwand barocke Formen mit Brüstungszier - Feuerbock, durchkreuzte Raute, Andreaskreuz -, ähnlich Obergasse 20. Das Erdgeschoss durch modernen Ladeneinbau völlig verändert. Als Bestandteil der historischen Bebauung innerhalb der Stadtbefestigung aus ortsgeschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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