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Giebelständiges Wohnhaus, gegenüber der Einmündung der Vierhäusergasse von starker städtebaulicher Wirkung in der Wassergasse. Schmuckloses, jedoch ausgewogenes Fachwerk des 18. Jhs. ohne Halsriegel mit abgerundeten Füllhölzern. Innen eine bemerkenswerte Holzwendeltreppe mit kannelierter Spindel. Als Bestandteil der historischen Bebauung innerhalb der Stadtbefestigung aus ortsgeschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |