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Fachwerkwohnhaus in städtebaulich exponierter Lage im rechtwinkligen Knick der Fahrgasse unmittelbar neben dem alten Rathaus. Bis auf die massive Erdgeschosstraufwand und den hofseitigen Giebel wohlerhaltenes Fachwerk aus dem 3. Viertel des 18. Jhs. mit Mannfiguren; einseitiger Krüppelwalm an der zur Fahrgasse orientierten Giebelwand. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |