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Klassizistischer Steinbau, 1826-27 nach Plänen des Darmstädter Landesbaumeisters Lerch im Mollerstil erbaut. Die kubische Form über quadratischem Grundriss und die strenge, fünfachsige Gliederung der zweigeschossigen Putzfassade mit Rundbogenfenstern und verbindenden Steingesimsen in Kämpferhöhe erinnern an das 1823 ebenfalls nach Entwurf Lerchs entstandene Rathaus von Seligenstadt, ebenso der quadratische Turm, hier über flachgeneigtem Zeltdach. Der rückwärtige Anbau und Veränderung der inneren Aufteilung stammen von 1927. Nicht mehr vorhanden ist einer der beiden die Verbindung zur Nachbarbebauung herstellenden Torbögen und eine frühere Quaderung des Erdgeschosses. Durch die blockhafte Form und den hohen Turm beherrscht das Gebäude weithin die Umgebung und ist daher aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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