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Giebelständiger Bau am Übergang vom Wilhelm-Leuschner-Platz zur Altstadt, konstruktives Fachwerk um 1800, im Erdgeschoss traufseits massiv ersetzt. Lange, zusammenhängende Traufe durch anschließende Nebengebäude, als Abschluss giebelständige Scheune. Hier ältere Fachwerkfragmente erhalten. Städtebaulich wichtiger Komplex als Begrenzung der platzartig erweiterten Bachgasse, daher aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |