Innenraum Richtung Chor
Bonifatiuskirche, Hauptportal
Bonifatiuskirche aus westlicher Richtung
Innenraum Richtung Westen
Seitenschiffwand
Chor mit Seitenkapelle
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Wetteraukreis
Bad Nauheim
  • Zanderstraße 12
  • Zanderstraße 13
St. Bonifatius-Kirche und Pfarrhaus
Flur: 10
Flurstück: 395, 396

Die endgültige Etablierung des Kurbetriebs in Bad Nauheim während der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Anwesenheit vieler katholischer Kurgäste in der Stadt zu dieser Zeit ließen den Wunsch nach einem eigenständigen Gemeindeleben aufkommen. 1869 fand der erste katholische Gottesdienst in Bad Nauheim nach Einführung der Reformation statt. Zu diesem Zweck wurde damals die protestantische Reinhardskirche angemietet. Die nächsten Jahre waren von den Bemühungen um einen Bauplatz für eine neue katholische Kirche gekennzeichnet. Ihnen war erst Anfang des 20. Jahrhunderts Erfolg beschieden, als die seit 1899 wieder selbständige katholische Gemeinde den späteren Bauplatz in einem Tauschvertrag mit dem großherzoglichen Finanzminister erhielt.

Aus einem internen Architektenwettbewerb für den Kirchenneubau ging der Mainzer Dombaumeister Prof. Becker als Sieger hervor. Nach seinem Entwurf wurde bis 1905 ein historistisches Bauwerk errichtet, das den Typus einer spätgotischen Hallenkirche variiert. Sowohl bei der Raumgestaltung im Innern als auch bei der äußeren Massengliederung ist eine Neigung zu malerischer Asymmetrie festzustellen.

Die Kirche wurde am 8.6.1905 eingeweiht, einige Monate zuvor war bereits das durch einen Verbindungstrakt unmittelbar angeschlossene Pfarrhaus fertiggestellt. Für das Hauptportal schuf A. Mormann aus Westfalen eine Darstellung des predigenden Bonifatius im Relief.

Neben ihrer geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung ist die Bonifatiuskirche auch städtebaulich von Belang. Bis heute setzt sie einen stadträumlich wirksamen Akzent an der Verkehrsspange von Ernst-Ludwig-Ring und Eleonorenring.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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