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Schule von 1908 im Neorenaissance-Stil mit eigenwilliger, aufwendiger Ausbildung des Treppenhauses als Turm in formaler Anlehnung an Befestigungstürme wie etwa im benachbarten Seligenstadt. Nach Osten ein Anbau der 1950er Jahre. Als Beispiel des späten Historismus im Kreis ein Unikat; das markante Turmmotiv ist neben dem Kirchturm von Bedeutung für die Ortssilhouette. Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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