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Sandsteinkreuz mit kleiner Gussfigur, im Postament die Inschrift: "AUF MEIN SEEL FANG AN ZU LOBEN DIESES CRUZIFIX HAT ERRICHTEN LASSEN DER EHRSAME NACHBAR UND BURGE MEISTER ANDREAS WALTER DIESEN HAUS FRAU MAGTALENA ZELHAUSEN DEN 30. AUGUST 1799; erneuert im Jubiläumsjahre 1913". Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |