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Kleines Fachwerkhaus in exponierter Ecklage gegenüber dem Rathaus, mit massivem Erdgeschoss, im Brüstungsbereich des Obergeschosses Andreaskreuz und traufseitig kurze gerade Fußstreben; giebelseitig die in der Umgebung von Seligenstadt typischen gebogenen Zierfußbänder. Als Haus des 18. Jhs. mit Bedeutung für das Bild der an historischer Bausubstanz armen Ortsmitte Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |