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Neugotischer Bau, 1903-04 nach Entwurf des Mainzer Dombaumeisters Ludwig Becker anstelle einer barocken Vorgängerkirche von 1783 errichtet. Kreuzförmiger Grundriss, das Querhaus außen mit hohen Giebelwänden in Erscheinung tretend, an die Vierung seitlich angestellter hoher Turm mit Spitzhelm und Ecktürmchen nach regional häufigem Vorbild, Putzfassade. Innenraum mit betonten Gewölbegraten aus Sandstein. Muttergottes, Holzplastik um 1500, und Hl. Wendelinus um 1515 mit 1905 erneuerter Fassung. Der differenzierte Baukörper auf baumumstandenem Platz beherrscht weiträumig die Ortsmitte, daher aus städtebaulichen, künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt. Das dazugehörige Pfarrhaus, erbaut 1874 als dreizoniger Massivbau und umfriedet mit komplett erhaltener Natursteinmauer, ist im Denkmalumfang enthalten und als Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen ebenfalls geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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