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Sachgesamtheit einer winkelförmig angelegten Baugruppe aus Doppelhaus 8/10 und Wohnhaus 6, beide traufständig am gemeinsamen Hof. Das Doppelhaus mit Krüppelwalmdach und spiegelsymmetrischer Fassade, gekoppelte Eingänge mit Treppe und Vordach in der Mitte; einfaches konstruktives Fachwerk des späten 18. Jahrhunderts, ebenso im Obergeschoss von 6; dort sonst teilweise verputzt oder massiv ersetzt. Ungewöhnliche Hofform mit drei Wohneinheiten; Nebengebäude nicht erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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