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Giebelständiges Wohnhaus, wie bei weiteren ähnlichen Bauten an der Südseite der Ober-/Untermainstraße qualitätvolles Fachwerk mit Zierformen aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. In der Brüstungszone des Obergeschosses eine friesartige Anordnung von Rauten, teils mit Schnitzerei, und Andreaskreuzen; im Giebel genaste S-Streben. Für den dörflichen Bereich reiche Fachwerkausbildung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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