Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Marktplatz mit Löwengasse, Pfarrgasse, Hirtengasse, Kronengasse, Kirchgäßchen, Brionsgäßchen, Nollgäßchen, Luftgäßchen.
Der sternförmige Straßengrundriss des Ortskerns nach Plan des Isenburgischen Hofmeisters Andreas Loeber von 1699 ist Dokument der durch obrigkeitliche Weisung geregelten Ansiedlung einer fremden Gruppe, der in Frankreich wegen politisch-religiöser Gründe verfolgten Hugenotten. Durch Neubesiedlung unbewohnten Gebietes konnte die Idealstadtidee verwirklicht werden, die traditionelle und zeitgenössische Tendenzen des Städtebaus aufgriff; dabei sind Gesichtspunkte der Verteidigung berücksichtigt, aber auch zentralistische Ordnungsvorstellungen sichtbar gemacht. Da von der originalen Bausubstanz nur wenig erhalten ist oder so verändert wurde, dass die ursprüngliche Bauweise nicht mehr ablesbar ist, stellt sich das anfängliche Fortleben hugenottischer Traditionen in der Zeit nach der Siedlungsgründung nicht mehr dar. Die sehr einfache, niedrige Bauweise, eine aus dem Massivbau beeinflusste Gleichbehandlung von Fachwerk und Putzflächen der Wohnhäuser, die gemeinschaftsfördernde Zentrallage des Rathauses sind nicht mehr vorhanden. Erhalten hat sich hingegen die geschlossene Traufenbebauung in den Bebauungsgrenzen und die Hierarchie von Gassen und Gässchen. Letztere sind am Marktplatz zum Teil überbaut, so dass eine geschlossene Platzform entsteht, die Achse zur Kirche aber betont wird. Die Grenzen zur späteren Bebauung an den Quadraträndern sind fließend.
Von den 28 durch Hugenotten besiedelten Ortsneugründungen in Hessen ist Neu-Isenburg die einzige innerhalb des Kreises; im nahegelegenen Walldorf ist, wie bei den meisten weiteren Siedlungen, kein Plangrundriss in dieser Konsequenz erkennbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |