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1828 am Nordrand des Ortes am Übergang von dem zum preußischen Zollverein gehörigen Staat Hessen zur Messestadt Frankfurt eingerichtet, verlor das Zollhaus 1836 mit dem Beitritt Frankfurts zum Deutschen Zollverein seine Funktion. Schlichter Putzbau in einfachen klassizistischen Formen mit Satteldach, gleichmäßige Reihung von 6 Fensterachsen; auch heute noch den Ortsausgang nach Frankfurt markierend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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