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Südhälfte eines Putzbaues, 1781 am Rand des alten Ortes in Mauerwerk mit Fachwerkobergeschoss errichtet, erster Bau westlich der Frankfurter Straße. Eine 1872 nördlich ganz in Mauerwerksbau angesetzte Erweiterung um zwei Klassen in jüngster Zeit abgebrochen und durch einen modernen Neubau ersetzt; weitere Veränderungen, auch der Fassade (Portal). Von geschichtlicher Bedeutung ist der älteste Abschnitt als Dokument für die Durchsetzung der Rechte des deutschstämmigen Bevölkerungsanteils innerhalb der Hugenottenkolonie.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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