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1931 errichtetes Ehrenmal für die Gefallenen des 1. Weltkrieges. Weiträumige Anlage aus erhöhtem, ovalem Ehrenhof mit Wasserbecken und Denkmal in Form einer halbkreisförmigen Klinkermauer mit Spitzbogenarkaden. In den dem Hof zugewandten Stirnwänden Bronzetafeln mit den Namen der Gefallenen, am oberen Mauerrand der Schriftzug "DEN GEFALLENEN SÖHNEN UNSERER STADT". Davor im Mittelpunkt auf einem Sockel die Kupferfigur eines knienden Kriegers. Die Mauer beidseitig von Tannen flankiert. Die Anlage als Einheit aus architektonischen, künstlerischen und gärtnerischen Elementen prägt in besonderem Maß das Bild des Friedhofes, für dessen Mitte sie konzipiert ist; ungewöhnliche, eigenständige Lösung für ein Kriegerdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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