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Neuromanische, dreischiffige Basilika mit offener Arkadenvorhalle und seitlichem, fast freistehendem, weithin sichtbarem Glockenturm, 1910/11 anstelle einer neugotischen Kirche von 1876 errichtet. Romanisierende Details wie Säulen mit Kapitellen außen und innen sind qualitätvolle handwerkliche Leistungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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