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Dreiergruppe von Hofreiten des 18. Jahrhunderts mit giebelständigen Wohnhäusern, zwei mit Scheunen als Hakenhofanlagen. Außer dem mittleren sind die Fachwerkhäuser verputzt, aber bis auf neuere Fenstereinbauten intakt. Das Fachwerk von Nr. 2 dürfte dem von 4 vergleichbar und damit von guter Qualität sein; Nr. 6 unterscheidet sich durch den Krüppelwalm, auch hier ist vollständiges Fachwerk zu erwarten. Stellung und Baustil entsprechen dem im Rodgau verbreiteten Typus der Hofreite. Die Gruppe ist letzter Rest der früheren straßendorfartigen Bebauung des Ortes.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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