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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus, Teil einer Dreiergruppe ähnlicher Hofreiten (Gesamtanlage). Das Fachwerk der Giebelfront nahezu unversehrt, mit Mannfiguren und Profilierung in Schwelle und Rähm. Das Erdgeschoss hofseitig massiv erneuert. Charakteristisches Beispiel für das im Rodgau verbreitete Fachwerk der 2. Hälfte des 18. Jhs. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |