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Neugotische Basilika von 1899 in exponierter Lage im Ortsmittelpunkt. Verputztes Langhaus mit seitlich angestelltem Glockenturm und schlankem, achteckigem Treppenturm, beide mit Spitzhelm; die Kanten durch Sandsteinquaderung betont. Neben dem Portal außen eine barocke Kreuzigungsgruppe. Ein geschnitzter Holzaltar mit ein Mittelfeld umspielenden Cherubim und Seraphim in einem Wolkenzug ist eine Stiftung der Gräfin Maria Theresia von Schönborn, übernommen aus der alten Heusenstammer Kirche um 1740. Die Kirche mit Inventar Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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