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Die Gesamtanlage umfasst einen Teilbereich des südlich der katholischen Kirche gelegenen alten Ortskerns. Die noch vorhandenen Hofreiten befinden sich meist nicht mehr im ursprünglichen Zustand, vielfach sind die Scheunen beseitigt. Jedoch ist die frühere Anlage von Hakenhöfen im rechtwinkligen Straßenraster noch nachvollziehbar. Die Fachwerkhäuser sind oft verkleidet oder verputzt, aber in der Substanz erhaltenswert. Durch das Zusammenwirken der giebelständigen Fachwerkhäuser des 18. Jhs., mit Materialien wie Schieferverkleidung, Mauern aus Bruchstein, Sandsteinpfosten, Ziegelmauerwerk bleibt eine Ensemblewirkung von dörflichländlichem Charakter erhalten, obwohl der Ortskern durch Abbrüche und die Umgestaltung zur Fußgängerzone stark verändert worden ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |