Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Einfaches giebelständiges Fachwerkwohnhaus aus Anfang des 18. Jhs. Straßenseitig qualitätsvolles Fachwerk mit Zierformen wie Rauten in den Brüstungsfeldern, breite Mannfiguren und Schwellenprofil. Die hofseitige Schwelle ebenfalls mit Profil, das dort eher schmucklose Fachwerk einschließlich Fenster ungestört. Das Erdgeschoss stellenweise massiv erneuert. Am Ort das vollständigste Beispiel der lokalen Fachwerkbauweise des 18. Jhs. Als Bestandteil einer Gruppe ähnlicher Bauten in der Fünfhäusergasse Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |