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Die Gesamtanlage erstreckt sich über den nördlichen Teil der Durchgangsstraße des Straßendorfes, heute Nieuwpoorter Straße, und dehnt sich auf deren Ostseite etwa über die Hälfte der Gesamtlänge des alten Ortsbereiches aus. Innerhalb des umschriebenen Gebietes liegen fast keine herausragenden Einzelbauten; eine Ausnahme ist Nr. 114 als nahezu unverändert erhaltenes Beispiel des Rodgauer Fachwerkhauses sowie die Hofanlage Nr. 93. Qualität als markanter Eingangsbau besitzt das verputzte und verschindelte Eckhaus Nr. 120. Zu erwähnen ist auch ein rundgemauerter Ziehbrunnenschacht auf Grundstück Nr. 128. Bei den übrigen Bauten ist zwar Fachwerk mehr oder weniger fragmentarisch erhalten, jedoch durch neuere Eingriffe meist stark verändert. Die Neubauten - überwiegend 20. Jh. - passen sich in Stellung, Proportion und Umrissen der vorgegebenen Struktur an. Das charakteristische Straßenbild aus einer gleichmäßigen Abfolge von giebelständigen Häusern, gestaffelt entlang der geschwungenen Straßenflucht, wurde beibehalten, Fachwerk und Holzverschindelung hingegen zunehmend durch Ziegelmauerwerk, dann Putz ersetzt; typische hölzerne Hoftore sind kaum noch erhalten. Die Dudenhofen eigene, langgestreckte Hofform ist besonders an der Ostseite der Nieuwpoorter Straße konzentriert, wo sich der Ortsrand mit seiner geschlossenen Scheunenzeile streckenweise noch darstellt und der begradigte Lauf der Rodau mit einer begleitenden Pappelreihe eine klare Begrenzung der Gartenzone bildet.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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