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Einheit von Schwesternhaus und Kindergarten, erbaut 1904. Die historische Architektur passt sich der dörflichen Umgebung an. Auf massivem Quadergeschoss mit Rundbogenfenstern holzverschindeltes Obergeschoss mit Krüppelwalmdach nach lokalen Vorbildern. Am Ansatz des außen geführten Kamins eine Reliefplatte mit Engelskopf, laut Inschrift die Nachbildung einer 1939 aus politischen Gründen entfernten Platte. Kulturdenkmal aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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