Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Besonders wohlerhaltenes und qualitätvolles Beispiel für den Rodgauer Typus des giebelständigen, hier in der Kurve diagonal ausgerichteten Wohnhauses, bei dem auch die Traufseite im Straßenbild in Erscheinung tritt. Fachwerk in am Ort typischer Figuration des stehenden Stuhles mit Mannfiguren, ähnliche Verstrebung der Eckpfosten, reiche Profilierung der Schwellenzone mit Kehlen zwischen den Balkenköpfen; in der Obergeschoss-Schwelle Inschrift über die gesamte Giebelbreite: „IOHAN PEDER WALDER UND IOHAN GORG SEYBEL HABEN DAS HAUS GEBAUD IM IAR ANNO 1754 DEN 15. JUNI IOHAN CASPAR PETZINGER ZIMMERMAN". Kulturdenkmal aus künstlerischen, wissenschaftlichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |