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Wohnhaus mit intaktem Obergeschossfachwerk und langgestreckter Traufwand über massiv erneuertem Erdgeschoss, mit bemerkenswerten Details wie reich profilierter Schwelle und Schnitzerei des Eckpfostens mit Maske und Stab, Knaggen mit Herz und Eselsrücken; Entstehung in der 1. Hälfte des 18. Jhs. An der Nordseite neuer Anbau mit überbauter Hofeinfahrt. Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |