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Eckhaus an der Einmündung der Mittelstraße, über massiv erneuertem Erdgeschoss intaktes Obergeschoss mit Krüppelwalm, giebelseitig mit Holz verschindelt, traufseitig verputzt. Darunter Fachwerk des 18. Jhs. zu erwarten, in Qualität ähnlich dem der umstehenden Bauten. Damit trägt das Gebäude zur Ensemblewirkung bei und ist aus städtebaulichen, künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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