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Wohl erhaltenes Wohnhaus aus einfachem Fachwerk des 18. Jhs. mit niedrigem Erdgeschoss ohne Halsriegel, im Obergeschoss Schwellenprofil, ein Andreaskreuz und leicht geschwungene Streben. Erhaltener Teil der am Ort spezifischen Form der Doppelhofreite mit zwei hintereinander gestellten Wohnhäusern auf sehr langem, schmalem Hof mit ebenfalls hintereinandergereihten Nebengebäuden parallel dazu. Das straßenseitige Wohnhaus abgebrochen. Kulturdenkmal aus künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |