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Fachwerkhaus des 18. Jhs. in Ecklage in der Ortsmitte. Schmuckloses, jedoch wohlproportioniertes und giebelseitig vollständiges Fachwerk mit gekrümmten Streben und typischer Figuration des stehenden Stuhles mit zwei mannähnlichen Figuren; profilierter Schwellenbalken. Durch neuen, zurückhaltenden Ladeneinbau relativ geringe Störung des städtebaulich prägnanten Hauses. Kulturdenkmal aus künstlerischen, städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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