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Wohnhaus mit intaktem Fachwerkgefüge aus stark bemessenen Hölzern über dem massiven, in unpassender Putztechnik erneuerten Erdgeschoss. Markante symmetrische Giebelfront; geschwungene Streben, Knaggen mit Herzmotiv, geschnitzte Eckpfosten mit Inschrift "ALLES GOTT DEM HERR" und reiche Schwellenprofilierung deuten auf eine Entstehung in der 1. Hälfte des 18. Jhs. hin. Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |