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Gesamtanlage Nieder-Mörlen
Der Ortskern Nieder-Mörlens ist als historisches Straßendorf anzusprechen. Bis zum Bau der Ortsumgehung bewegte sich der Durchgangsverkehr auf der Nieder-Mörler Hauptstraße, die früher in die westliche Obergasse und die östliche Untergasse geschieden war. Der Zugang zum Dorf wurde durch zwei an der Hauptstraße gelegene Torbauten gesichert. Das "Untertor" im Osten befand sich dort, wo unmittelbar vor der geschlossenen Ortslage der alte Weg nach Steinfurth nördlich abzweigte (heute Friedhofstraße), das "Obertor" im Westen auf der Höhe der Einmündung des Stichwegs, der von der Usa-Brücke herführt, in die Hauptstraße. Die beiden Torbauten wurden Anfang des 19. Jahrhunderts im Zuge eines Straßenausbaus beseitigt, dasselbe widerfuhr damals der übrigen Ortsbefestigung. Sie bestand im Süden entlang der Usa aus einer Hecke mit Graben, im Norden hinter der Bebauung der mit der Hauptstraße parallel verlaufenden Fußgasse nur aus einer Hecke.
Auch wenn sich der genaue Umfang des alten Dorfes Nieder-Mörlen anhand des überkommenen Wegenetzes und der Parzellenstruktur nachvollziehen läßt, wurde nur der östliche Abschnitt der Nieder-Mörler Hauptstraße als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt. Hier ist noch das Erscheinungsbild eines historischen Straßendorfes vollständig erhalten. Bäuerliche Gehöftformen häufig noch des 18. Jahrhunderts reihen sich an einem breiten Straßenraum aneinander. Im Nebenerwerb wurden für die passierenden Fuhrleute Gasthäuser unterhalten oder Vorspanndienste angeboten.
Ein sozialtopographisch gegensätzliches Bild bot die Fußgasse, wo sich auf kleinen Anwesen Handwerker und Tagelöhner ansiedelten. Da die aufgehenden Bauten hier überwiegend dem letzten Jahrzehnt entstammen, wurde dieser Teil des historischen Dorfkerns nicht in die Gesamtanlage einbezogen. Dasselbe trifft für die westliche Nieder-Mörler Hauptstraße zu, obwohl sich hier sogar die das Siedlungsgefüge dominierenden Einzelbauten wie Kirche, Pfarrhaus oder Schule befinden. Ob für den unterschiedlichen Erhaltungszustand des historischen Dorfes insgesamt die Auswirkungen eines großen, für das Jahr 1710 überlieferten Dorfbrandes eine Rolle spielen, kann nur vermutet werden.
Ein eigener kleiner Gesamtanlagenbereich ist der 1874 angelegte Lindenhain um eine Kapelle auf der rechten Seite der Usa. Die kleine Feldkapelle an einem Triebweg nach Ober-Mörlen stammt zwar noch von 1780, hat aber nach einem Umbau von 1973 ihre barocke Eigenart verloren. Die Kennzeichnung der Glaubenstätte durch eine Grünanlage Ende des 19. Jahrhunderts ist genauso Zeugnis des mit dem katholischen Glaubensbekenntnis einhergehenden Brauchtums wie die Wegekreuze an den Hauptausfallsrichtungen Nieder-Mörlens. Die Wegekreuze sind als einzelne Kulturdenkmäler verzeichnet.
Die auf Nieder-Mörler Gemarkung gelegenen Teile des Frauenwaldes, die zum denkmalgeschützten Waldgürtel Bad Nauheims gehören, werden im Zusammenhang mit der Kurstadt-Gesamtanlage gewürdigt. Auch das Golfclubhaus am Rande des Frauenwaldes wird trotz der Lage auf Nieder-Mörlener Terrain in seinem Wert als Kulturdenkmal im Bad Nauheimer Zusammenhang begründet, dem es auch seine Entstehung verdankt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |