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Komplettes Fachwerkhaus, die nahezu unveränderte straßenseitige Giebelfassade mit charakteristischen Merkmalen des Rodgauer Fachwerks des 18. Jhs. Außergewöhnlich die Mittelpfostenfigur im Obergeschoss in Form eines Fischgrätenmusters (ähnlich Dietzenbach, Borngasse 19). In seiner Vollständigkeit seltenes Beispiel der örtlichen historischen Bauweise mit Bedeutung für das Straßenbild innerhalb der Gesamtanlage. Daher Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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